Fernschule Weber
Neben den großen Fernschulen wie zum Beispiel der Studiengemeinschaft Darmstadt existieren in Deutschland viele kleinere Institute. Dazu gehört auch die Fernschule Weber, die sich ursprünglich auf technische Weiterbildungsangebote spezialisert hat, mittlerweile aber weit darüber hinaus geht. Im Schnitt betreut sie aktuell 3.000 Fernlernende pro Jahr.
Angebot der Fernschule Weber
Der Schwerpunkt des Kursangebots liegt weiterhin auf Technik-Themen. Das Technische Lehrinstitut der Fernschule Weber bietet in diesem Bereich fünfzehn verschiedene Lehrgänge an. Neben Computer-, Netzwerk- oder Fernsehtechnik gibt es beispielsweise Kurse zu regenerativen Energien oder IT-Security. Hinzugekommen sind in den letzten Jahren die Angebote des PR-, Marketing- und Management-Kollegs. Hier können folgende Kurse belegt werden:
- Kundenbeziehungen aufbauen, pflegen und ausbauen – Kundenorientierung
- Online-Marketing und E-Commerce
- PC-Fachverkäufer – Fach- und Servicekompetenz
- PR-Fachkraft – Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / PR-Junior-Berater (AKOMM)
- Rating-Fachkraft IHK
Alle Angbote der Fernschule sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und zugelassen.
Ablauf der Fernlehrgänge
Sobald ein Fernlehrgang belegt worden ist, bekommen die Schülerinnen und Schüler regelmäßig so genannte Lehrbriefe zugeschickt. In jeder dieser Einheiten befinden sich sowohl der jeweilige Lernstoff, der durchgearbeitet werden muss, als auch Kontrollaufgaben, deren Lösung online oder per Post bei der Fernschule eingereicht werden muss. Daraufhin erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein ausführliches Feedback der Lehrenden zu ihren Leistungen. Nach Bearbeitung aller Lehrbriefe kann schließlich eine Abschlussprüfung abgelegt werden.
Kosten
Wenngleich sich eine Weiterbildung längerfristig immer lohnt, sind die kurzfristigen Kosten nicht zu unterschätzen. Zwar sind die Gebühren abhängig vom Lehrgang, monatliche Kosten von mehr als 100€ sind aber nicht selten. Allerdings bietet die Fernschule Weber einige Vergünstigungen an. Außerdem können Bildungsprämien geltend gemacht werden.
Bildquelle: kebox / Fotolia.com


13. Februar 2012 








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